• Haus der Jugend, Große Gildewart 6-9, 49074 Osnabrück

Hausregeln

  • Auf dem Veranstaltungsgelände werden Bild-, Video- und Tonaufnahmen hergestellt (Fernsehübertragungen, Foto, Video, etc.). Bei Betreten des Geländes gibt der Besucher*innen seine/ihre ausdrückliche Zustimmung, dass diese Aufnahmen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens, von den Organisator*innen der cOScon, sowie des FOKUS e.V., ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden  dürfen, sofern die Nutzung seiner/ihrer persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt werden.
  • Das Mitführen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen auf dem gesamten Gelände der Convention ist verboten. Genau wie der Konsum vor Betreten des Geländes.
  • Deine Dir verschriebenen Medikamente dürfen bei Bedarf mitgeführt werden.
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Convention Gelände ein Jugendzentrum ist und deswegen der Konsum von Cannabinoiden auf dem Gelände und in der näheren Umgebung verboten ist!
  • Auf dem kompletten Gelände der Convention herrscht Rauchverbot.
  • Das Sitzen auf Treppen und dem Boden sowie das Versperren von Fluchtwegen ist zu unterlassen!
  • Auf den respektvollen Umgang mit unseren Mitmenschen und der Umwelt wird Wert gelegt! Bitte werft euren Müll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter! Wenn diese voll sind, informiert bitte gerne einen Mitarbeitenden vom Team
  • Getränke dürfen nur in Plastikflaschen mit auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Grundsätzlich sind alle mitgebrachten Flaschen aus Glas, Aluminium und ähnlichen Materialien verboten.
  • Eine Ausnahme vom Glasverbot gilt für Babynahrung in Gläschen.
  • Auf dem gesamten Gelände ist auf Sauberkeit zu achten, Wände und Böden und Einrichtung sind nicht zu beschriften, zu bekleben oder auf sonstige Art zu verunreinigen. Verstöße werden dem Verursacher mit den anfallende Reinigungs- und Personalkosten voll berechnet.
  • Auf der Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, d.h. alle Besucher*innen müssen jederzeit einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Schülerausweis oder Reisepass) mit sich führen.
  • Den Anweisungen von Mitarbeiter*innen und Helfer*innen ist Folge zu leisten. Sie haben im Zweifelsfall das letzte und endgültige Wort.

 

Wer gegen diese Regeln verstößt oder den Anweisungen der Helfer*innen und Mitarbeiter*innen nicht Folge leistet, kann des Geländes verwiesen werden.

Diese Regeln sind Work in Progress und können sich daher noch ändern.

Stand 24.04.2025